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Bis zu 6.000 €¹ Förderung für Dein neues E-Auto

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Staatliche E-Auto-Förderung 2026 – Einfach erklärt

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, damit der Umstieg auf ein Elektroauto für mehr Menschen attraktiv und finanziell machbar wird. Ziel ist es, klimafreundliche Mobilität zu stärken und den Kauf oder das Leasing emissionsarmer Fahrzeuge zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neuwagen, die erstmals in Deutschland ab dem 01.01.2026 zugelassen werden. Dazu zählen:

  • Reine Elektroautos (BEV – batterieelektrischer Antrieb)

  • Plug-in-Hybride (PHEV) sofern sie bestimmte klimarelevante Anforderungen erfüllen (z. B. CO₂-Grenzwerte bzw. elektrische Reichweite

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht aus verschiedenen Bausteinen und wird sozial gestaffelt, das heißt: Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder im Haushalt, desto höher die Förderung. Die wichtigsten Komponenten:

  • Basisförderung:

    • 3.000 €¹ für reine E-Autos

    • 1.500 €¹ für förderfähige Plug-in-Hybride

  • Kinderbonus:

    • +500 € pro Kind (max. 2 Kinder → max. +1.000 €)

  • Soziale Staffelung nach Einkommen:

    • Unter 60.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen → +1.000 €

    • Unter 45.000 € → nochmals +1.000 €

Beispiel: Ein Haushalt mit 2 Kindern und zu versteuerndem Einkommen unter 45.000 € kann für ein reines E-Auto bis zu 6.000 €¹ Förderung erhalten.

Informationen

Motor:

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines förderfähigen Neuwagens. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 €, das sich bei Kindern entsprechend erhöhen kann (bis max. 90.000 €).

Das Einkommen wird aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide ermittelt. Dabei werden bei Paaren die Einkommenswerte beider Partner berücksichtigt.

Wann startet die Förderung?

Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Online-Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein. Entscheidend für den Anspruch ist das Datum der Zulassung, nicht der Kaufvertrag.

Mindestanforderungen & Fristen

  • Die Förderung setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing.

  • Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Erstzulassung erfolgen.

Vorteile auf einen Blick

✔ Staatliche finanzielle Unterstützung beim E-Auto-Kauf
✔ Förderung besonders für Haushalte mit niedrigerem Einkommen
✔ Anrechnung von Kinderbonus möglich
✔ Förderung gilt retroaktiv für Zulassungen ab 1. Januar 2026
✔ Auch Leasing wird unterstützt

Privatkunden-Angebot

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Alle wichtigen Informationen findest Du hier
¹Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die staatliche E‑Auto‑Prämie ist einkommens‑ und fahrzeugabhängig. Die tatsächliche Förderhöhe kann variieren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der dargestellte Preisvorteil in Höhe von 6.000,- € dient lediglich als Beispiel und bezieht sich auf ein rein batterieelektrisches Fahrzeug bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro sowie einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie von der Art des Fahrzeugantriebs (rein batterieelektrisch oder Hybridantrieb). Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums. Stand 19.01.2026.

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Informationen zu den Verbrauchsangaben
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden sich unter http://www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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