
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, damit der Umstieg auf ein Elektroauto für mehr Menschen attraktiv und finanziell machbar wird. Ziel ist es, klimafreundliche Mobilität zu stärken und den Kauf oder das Leasing emissionsarmer Fahrzeuge zu unterstützen.
Gefördert werden Neuwagen, die erstmals in Deutschland ab dem 01.01.2026 zugelassen werden. Dazu zählen:
Reine Elektroautos (BEV – batterieelektrischer Antrieb)
Plug-in-Hybride (PHEV) sofern sie bestimmte klimarelevante Anforderungen erfüllen (z. B. CO₂-Grenzwerte bzw. elektrische Reichweite
Die Förderung besteht aus verschiedenen Bausteinen und wird sozial gestaffelt, das heißt: Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder im Haushalt, desto höher die Förderung. Die wichtigsten Komponenten:
Basisförderung:
3.000 €¹ für reine E-Autos
1.500 €¹ für förderfähige Plug-in-Hybride
Kinderbonus:
+500 € pro Kind (max. 2 Kinder → max. +1.000 €)
Soziale Staffelung nach Einkommen:
Unter 60.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen → +1.000 €
Unter 45.000 € → nochmals +1.000 €
Beispiel: Ein Haushalt mit 2 Kindern und zu versteuerndem Einkommen unter 45.000 € kann für ein reines E-Auto bis zu 6.000 €¹ Förderung erhalten.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines förderfähigen Neuwagens. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 €, das sich bei Kindern entsprechend erhöhen kann (bis max. 90.000 €).
Das Einkommen wird aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide ermittelt. Dabei werden bei Paaren die Einkommenswerte beider Partner berücksichtigt.
Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Online-Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein. Entscheidend für den Anspruch ist das Datum der Zulassung, nicht der Kaufvertrag.
Die Förderung setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing.
Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Erstzulassung erfolgen.
✔ Staatliche finanzielle Unterstützung beim E-Auto-Kauf
✔ Förderung besonders für Haushalte mit niedrigerem Einkommen
✔ Anrechnung von Kinderbonus möglich
✔ Förderung gilt retroaktiv für Zulassungen ab 1. Januar 2026
✔ Auch Leasing wird unterstützt